Die Kosten für die Kindertagespflege im Landkreis Harburg,
müssen Sie, als Eltern, nie ganz allein tragen. (Elternbeitrag nach § 90 SGB VIII)
Es besteht ein Zuschuss seitens des Landkreises.
Dieser übernimmt einen Großteil der Kosten und unter gewissen Voraussetzungen auch die kompletten Betreuungskosten.
Die Förderung des Landkreis Harburg erhalten Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Landkreis haben und ihr Kind von einer geeigneten und qualifizierten Kindertagespflegeperson (Tagesmutter) betreut wird.
Zudem besteht seid August 2013, für Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr,
ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Ab dem 3. vollendeten Lebensjahr ist die Betreuungszeit beitragsfrei. Es fallen lediglich Verpflegungskosten an.